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BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 607/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Höhe eines Anspruchs auf Abfindung nach einem Sozialplan - Berücksichtigung von Dienstzeiten bei der NVA bei der Berechnung der Abfindung - Auslegung des Sozialplans - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schaffung eines Vertrauenstatbestandes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neustrelitz, 05.01.1993 - 5 Ca 514/92
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.1993 - 3 Sa 42/93
- BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 607/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit
Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 607/93
Abzustellen ist ferner auf den Gesamtzusammenhang der Regelung, der häufig schon deswegen einzubeziehen ist, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und nur so der Sinn und der Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 311/93
Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag
Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 607/93
Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keinen billigenswerten Grund gibt (ständige Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts; vgl. BAG Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/93 - AP Nr. 72 zu § 112 BetrVG 1972, m.w.N.). - BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 352/93
Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit
Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 607/93
Klägers konnte sich insoweit nicht bilden (so auch: BAG Urteil des Senats vom 30. März 1994 - 10 AZR 352/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 701/93
Höhe einer Sozialplanabfindung - Anrechnung der Dauer einer Dienstzeit bei der …
Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 607/93
Die vertragliche Anerkennung bestimmter Vordienstzeiten als Zeiten einer Betriebszugehörigkeit begründet für den Arbeitgeber nicht die Verpflichtung, eine künftige Norm, auf deren Inhalt er keinen oder nur einen beschränkten Einfluß hat und die die Anspruchsvoraussetzung "Betriebszugehörigkeit" anders definiert, zugunsten des Arbeitnehmers "nachzubessern" (Urteil des Senats vom 27. Juli 1994 - 10 AZR 701/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).